Hinweisgebersystem der ascent AG

Für interne und externe Hinweisgeber stellt ascent entsprechend der Vorgaben des Geldwäschegesetztes in Übereinstimmung mit der EU-Richtline 2019/1937 zwei Meldewege zur Verfügung.

1. Der erste Meldeweg besteht in einem webbasierten Meldekanal. Durch diesen können Mitarbeiter, aber auch Berater der ascent AG, sowie sonstigen Geschäftspartnern anonyme Hinweise zu möglichen Verstößen abgeben.

HINWEISGEBERSYSTEM

2. Der zweite Meldeweg ist durch die Benennung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalts als Ombudsperson eröffnet, wodurch ebenfalls die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt bleibt, auch wenn dieser in persönlichen Kontakt zur Ombudsperson tritt. Eine Meldung von Compliance-Verstößen kann daher auch unmittelbar an die Ombudsperson erfolgen:

Rechtsanwalt
Jürgen Möthrath
Karl-Ulrich-Straße 3
67547 Worms
+49 6241 93800-0
E-Mail: ascent@ombudsperson.online

Zu eingehenden Hinweisen

Eingehende Hinweise bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Eine abschließende Bearbeitung erfolgt regelmäßig binnen 90 Tagen.

Die Betreuung des Hinweisgebersystems als Meldekanal erfolgt durch die Ombudsperson Herrn Möthrath, der auch für die Auswertung eingehender Hinweise zuständig sind. Soweit je nach thematischem Bezug des Hinweises zur Bearbeitung weitere Personen eingeschaltet werden müssen, erfolgt beim Kontakt zur Ombudsperson ein entsprechender Hinweis. Bei der Nutzung des Hinweisgebersystems sind die Ansprechpartner, die über einen Hinweis informiert werden, persönlich benannt.

Das Hinweisgebersystem gewährleistet im Rahmen der Kommunikation die Anonymität des Hinweisgebers. Damit diese auch durch die Inhalte des Hinweises gewahrt bleibt, sollte darauf geachtet werden, dass keine für die Person typische Formulierung verwendet wird, bzw. weder durch den Schreibstil noch durch die Orthografie, ein Rückschluss ermöglicht wird. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Vorlage von Dokumenten oder Bildern. Auch diese können versteckte Daten (sogenannte Metadaten) enthalten, die Informationen zu Ort und Zeit der Herstellung, sowie zu dem Gerät enthalten, mit dem die Herstellung erfolgte.

Im Rahmen eines direkten Kontaktes zwischen dem Hinweisgeber und Herrn Möthrath als Ombudsperson wird durch die Verpflichtung zur Berufsverschwiegenheit die Anonymität gewährleistet. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden nicht umfassend besteht.

Mögliches Fehlverhalten kann darüber hinaus auch direkt über den Vorstand oder über Führungskräfte gemeldet werden.

Die Hinweisgeber bei ascent werden durch eine Leitlinie geschützt, die es in jeglicher Weise, verbietet, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben werden, zu sanktionieren. Gutgläubig handelnde Hinweisgeber dürfen danach in keiner Weise benachteiligt werden.