Interne Meldestelle der ascent AG

Die Verpflichtung der ascent AG zur Einrichtung einer internen Meldestelle beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. „Whistleblower-Richtlinie“) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Für hinweisgebende Personen hat die ascent AG deshalb eine interne Meldestelle eingerichtet, über die Meldungen vertraulich abgegeben werden können. Hinweisgebende Personen sind vor jeglichen Repressalien geschützt, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße gemeldet werden.

Zu den hinweisgebenden Personen zählen Beschäftigte der ascent AG und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur ascent AG (Geschäftspartner) stehen.

Meldungen können:

  • per E-Mail unter hinweisgeber@ascent.de,
  • telefonisch unter: +49 721 97836-996,
  • schriftlich unter ascent AG, Hinweisgeber, Alte Kreisstraße 42, 76149 Karlsruhe oder
  • auf Wunsch der hinweisgebenden Person auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs

abgegeben werden.

Den Eingang einer Meldung bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Innerhalb von drei Monaten erfolgt eine abschließende Bearbeitung.

Weitere Informationen zur internen Meldestelle, über das Meldeverfahren und zur Vertraulichkeit von Meldungen finden Sie hier.