Moped / E-Scooter / E-Bike

Mopeds, Mofas oder Roller mit einem Hubraum unter 50 Kubikzentimetern und langsamer als 45 km/h haben besondere Versicherungsregeln. Verpflichtend ist die Haftpflichtversicherung bei einer Versicherung – nicht bei der Zulassungsstelle. Das Kennzeichen am Moped, Roller oder Mofa dient als Versicherungskennzeichen und ist jährlich zu erneuern. Darüber hinaus gibt es spezielle Rollerversicherungen.

  • Eine Teilkasko kann sich lohnen, im Falle von Diebstahl oder Unfallschäden.
  • Auch E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung.
  • Der Versicherungsschutz kann saisonal gewählt werden, um Kosten zu sparen.

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