Pferdehalterhaftpflicht

Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt. Größere Tiere können größere Schäden verursachen. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Esel und Rinder benötigen eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht. Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung sichern Sie sich vor Schäden durch Ihr Pferd an Dritten ab. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Je nach Tarif können weitere Schäden abgedeckt werden.
  • Manche Tarife decken auch Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten.
  • Bei vielen Versicherungen verringert sich der Beitrag, wenn Sie weitere Tiere versichern.
  • Werden Kutschfahrten durchgeführt, benötigen Sie einen gewerblichen Haftpflichtschutz.
  • Eine Pferdehaftpflicht greift bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden durch Ihr Pferd.
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