Hundehaftpflicht

Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind in der privaten Haftpflicht mit abgedeckt. Größere Tiere können größere Schäden verursachen. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Esel und Rinder benötigen eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht. Eine Hundehalterhaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihr Hund bei Dritten verursacht hat. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Grundsätzlich gilt: Jeder Halter haftet für die Schäden, die sein Tier verursacht.
  • In manchen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung (In BW hängt es beispielsweise von der Hunderasse ab).
  • Bei vielen Versicherungen verringert sich der der Beitrag, wenn sie ein zweites Tier versichern.
  • Der Versicherungsschutz greift auch, wenn nicht der Hundehalter selbst mit dem Tier unterwegs ist.
  • Wie die Haftpflichtversicherung deckt die Hundehalterhaftpflicht Sach- und Vermögensschäden, wie auch Personenschäden ab.
Show

Die folgenden Webseite verwendet Cookies, um Videos anzuzeigen, Anzeigen bei Drittanbietern zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Der Vergleichsrechner ist ein Angebot der ascent Makler GmbH in gemeinsamer Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO mit der ascent AG. Jürgen Hartmann wird lediglich als Hinweisgeber tätig. Die Vermittlungstätigkeit zu einer aufgelisteten Versicherungsgesellschaft erfolgt durch die ascent Makler GmbH.

Gerne beantworten wir weitere Fragen.

Nutzen Sie unser Kontaktfenster!
Sie möchten sich selbst einen Überblick verschaffen? Gerne erhalten Sie – kostenfrei und unverbindlich – Zugriff auf unser Vergleichsportal.