Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von einer Patientenverfügung. Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine andere Person, im Falle einer Notsituation bestimmende Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der oder die Bevollmächtigte übernimmt die Vertretung des eigenen Willens. Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter.

  • Mit der Vorsorgevollmacht regelt man persönliche Angelegenheiten im Gesamten, die Patientenverfügung bestimmt hingegen nur über medizinische Maßnahmen.
  • Niemand ist verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen.
  • Bevollmächtigten entscheiden: Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen (für genaue Maßnahmen eignet sich dann die Patientenverfügung), Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden und Versicherungen, Vermögenssorge, Post und Telefon, Vertretung vor Gericht, Untervollmachten.

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